Im April 2026 wurde die bundesweite Förderrichtlinie "Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen" veröffentlicht. Ziel ist die Reduzierung von Treibhausgasemissionen zur Entlastung der Treibhausgasbilanz Deutschlands.
Im Fördermodul 2.B können die Mittel für "technische und hydrologische Maßnahmen für eine dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung von Moorbodenflächen" beantragt werden. Dazu zählen auch die Beschaffung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems für die Überwachung der Entwicklung des Flächenwasserstandes.
Die geforderten und nachzuweisenden Jahresmittelwasserstände unterhalb der Bodenoberfläche des Moores (Grundwasserflurabstand) sind wie folgt definiert:
Vernässungsstufe 1: Jahresmittelwasserstand oberflächennah bis ≤ 10 cm unter Flur
Vernässungsstufe 2: Jahresmittelwasserstand oberflächennah bis ≤ 20 cm unter Flur.
Die CCS Messgeräte Vertriebs-GmbH bietet für diesen Zweck die Sonden LeveLine von AQUAREAD an. Für das Monitoring des Wasserstands auf wiedervernässten Moorbodenflächen ist der LEVELINE ABSOLUTE mit einem Messbereich von 0-10 m bestens geeignet und bereits erprobt. Der Wasserstandsmesser ist entweder mit internem Datenspeicher oder externem Datenmodul lieferbar, optional ist auch eine Datenübertragung über Mobilfunk in eine Datencloud möglich.
Wir schicken Ihnen gerne weitere Informationen und ein konkretes Angebot zu (Tel. 07054-93220 oder info(at)ccs-wildberg.de).
Auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) heißt es zur Förderung der Wiedervernässung von Mooren: "Die Förderrichtlinie verfolgt den Zweck, die Torfzehrung in bisher entwässerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen durch die Wiederherstellung torferhaltender hydrologischer Verhältnisse zu stoppen beziehungsweise zu mindern. Hierdurch sollen der weitere Abbau des Torfkörpers weitgehend verhindert und, wo möglich, die Moorböden als natürliche Kohlenstoffsenken wieder etabliert werden.
Im Zentrum der Bund-Länder-Zielvereinbarung stehen Maßnahmen zur Wiedervernässung, die auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit basieren. Eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung der Moorbodenflächen soll nach Anhebung der Wasserstände unterstützt werden. Die Fördermaßnahmen sollen daher insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei den notwendigen Anpassungen der Bewirtschaftung der wiedervernässten Flächen sowie bei der Verwendung von regional erzeugtem und bezogenem Erntegut unterstützen.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist die bundesweite Umsetzung von Vorhaben zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorbodenflächen und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen bei angehobenen Wasserständen für einen dauerhaften, ökologisch nachhaltigen Beitrag zur Reduktion der THG-Emissionen und im Idealfall Bindung von Kohlenstoff in Mooren." (abgerufen am 24.04.2026)
